Samstag, 07. Dez 2019

Personaleum
07. Dezember, 15:30 Uhr

Personal-Wissen.de
07. Dezember, 03:39 Uhr

Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar entfällt die Arbeitspflicht. Vom Beschäftigungsverbot an den Weihnachtsfeiertagen und an Neujahr sind jedoch gemäß § 10 Arbeitszeitgesetz einige Branchen ausgenommen. Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an den Weihnachtsfeiertagen Demnach müssen beispielsweise Arbeitnehmer dieser Berufszweige an Weihnachten arbeiten oder Urlaub nehmen: Rettungsdienste...

Haufe: Recht
07. Dezember, 05:15 Uhr

Führende Funktionäre der größten Gewerkschaft Nordamerikas „United Auto Workers“ (UAW) stehen unter dem Verdacht der Korruption und der Annahme von Schmiergeldern. Mit dem größten aber auch teuersten Streik seit 50 Jahren hat die UAW ihr desolates Image wieder etwas aufpoliert.Mehr zum Thema 'Korruption'...