Sonntag, 08. Dez 2019

Haufe: Personal
08. Dezember, 23:15 Uhr

Ein Crowdworker ist kein Arbeitnehmer, entschied das LAG München in einem aktuellen Fall. Die Vereinbarung zwischen ihm und dem Betreiber der Internetplattform habe keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthalten und daher kein Arbeitsverhältnis begründet.Mehr zum Thema 'Crowdworking'...Mehr zum Thema 'Arbeitsvertrag'...Mehr zum Thema 'Urteil'...

Haufe: Recht
08. Dezember, 05:15 Uhr

Ein findiger Unternehmer hat sich „Malle“ als Marke schützen lassen und verdient an jeder „Malle-Party“ kräftig mit. Ohne Lizenz wird´s für Party-Veranstalter per Abmahnung richtig teuer. Das LG Düsseldorf hat das lukrative Geschäftsmodell jetzt für rechtens erklärt. Malle sei weder eine geographische Bezeichnung noch ein Gattungsbegriff.Mehr zum Thema 'Markenrecht'...Mehr zum Thema...