Sonntag, 24. Jan 2021

Haufe: Recht
24. Januar, 05:15 Uhr

Medien dürfen Fotos von Prominenten nicht ohne jeden redaktionellen Bezug für reine Werbezwecke oder zum Ködern von Usern (Clickbaiting) nutzen - sonst werden Lizenzgebühren fällig. Kostenfreie Trittbrettfahrerei auf dem roten Promi-Teppich hat der BGH kürzlich in zwei Grundsatzentscheidungen  verboten.Mehr zum Thema 'Persönlichkeitsrecht'...Mehr zum Thema 'Marketing'...Mehr zum Thema...