Samstag, 19. Okt 2019

Haufe: Recht
19. Oktober, 04:15 Uhr

Das Sozialgericht Dortmund hatte zu entscheiden, ob die Honorartätigkeit eines Notarztes im Rettungsdienst eine abhängige Beschäftigung darstellt und damit der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt. Das Urteil im Überblick.Mehr zum Thema 'Scheinselbstständige'...Mehr zum Thema 'Scheinselbständigkeit'...