Samstag, 17. Aug 2019

Haufe: Recht
17. August, 04:15 Uhr

Seltener als bisher sollen Angehörige von Pflegebedürftigen für den Unterhalt aufkommen. Ausgenommen sind Gutverdiener. Das sieht das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vor. Es wurde am 14.8.2019 im Bundeskabinett verabschiedet.Mehr zum Thema 'Pflegeversicherung'...Mehr zum Thema...