Samstag, 20. Jul 2019

Haufe: Recht
20. Juli, 04:15 Uhr

Ein Abmahnthema weniger: Nach einer Entscheidung des EuGH muss als Kontaktmöglichkeit einer Online-Plattform keine Telefonnummer angeboten werden. Internetplattformen dürfen dem Verbraucher das Kommunikationsmittel ihrer Wahl zur Verfügung stellen, wenn es effiziente Kommunikation ermöglicht. Eine unbedingte Pflicht zum Telefonanschluss sei unverhältnismäßigMehr zum Thema 'Verbraucherschutz'...