Sonntag, 20. Jan 2019

Abenteuer HRM
20. Januar, 05:45 Uhr

Haufe: Recht
20. Januar, 05:15 Uhr

Eine Frau hatte einen rechten Aktivisten in einem Tweet als Vollpfosten bezeichnet. Daraufhin wurde ihr der Facebook-Account gesperrt. Die Sperrung bewertete das Tübinger AG als Verletzung der gegenüber dem User eingegangenen vertraglichen Verpflichtung. Die Bezeichnung als Vollpfosten sei eine polemisch überspitzte Formulierung, die von der Meinungsfreiheit noch gedeckt sei.Mehr zum Thema...

HRM-Podcast
20. Januar, 06:00 Uhr