Samstag, 19. Jan 2019

Haufe: Recht
19. Januar, 05:15 Uhr

Ein Lehrer, der in einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal den Rechtsstaat verunglimpft und volksverhetzende Aussagen verbreitet, ist nicht dauerhaft für den Schuldienst geeignet. Eine darauf gestützte fristlose Kündigung ist rechtmäßig, so das Arbeitsgericht Berlin.Mehr zum Thema 'Außerordentliche Kündigung'...Mehr zum Thema 'Fristlose Kündigung'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema...

Silvia Chytil
19. Januar, 10:51 Uhr