Sonntag, 07. Jan 2018

Haufe: Recht
07. Januar, 07:00 Uhr

Wahrsager, Magier und sonstige, mit übernatürlichen Kräften ausgestattete Personen bedienen auch heute noch einen von der Öffentlichkeit nur wenig beachteten Markt, auf dem sich gerade zum Jahresbeginn vortrefflich Geschäfte machen lassen. Der BGH hat das muntere Treiben rechtlich weitgehend abgesichert.Mehr zum Thema 'Dienstvertrag'...Mehr zum Thema 'Vertragsfreiheit'...Mehr zum Thema...

Personal-Wissen.de
07. Januar, 09:52 Uhr

Ein unklar formuliertes Abwerbeverbot widerspricht dem Transparenzgebot und ist daher unwirksam. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vereinbarung offenlässt, welche Kunden ein Berater nach Beendigung seines Handelsvertreterverhältnisses nicht abwerben darf. Der Bundesgerichtshof fordert klare Bestimmungen zur Reichweite des Abwerbeverbots. Der Fall: Handelsvertreter und Gesellschaft...