Dienstag, 09. Aug 2016

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Arbeit und Arbeitsrecht
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Arbeit und Arbeitsrecht
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Familienfreund KG
09. August, 10:59 Uhr

Der erste Eindruck zählt gerade auch im Business (c) blueeve / Pixabay Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance: Dieses Bonmot gilt in vielen Lebenssituationen, ob bei der Partnersuche, beim Bewerbungsgespräch oder beim Mittagessen mit dem neuen Geschäftspartner. Ganz schnell haben die meisten Menschen ein Urteil über ihr Gegenüber gefällt: Erscheint er kompetent und sympathisch...