Donnerstag, 03. Jun 2021

Haufe: Personal
03. Juni, 22:15 Uhr

Wer auf einer Dienstreise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen bedrängt und küsst, verletzt in erheblicher Weise seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.Mehr zum Thema 'Sexuelle Belästigung'...Mehr zum Thema...

Haufe: Recht
03. Juni, 05:00 Uhr

Nach mehreren tatsächlich trennbaren Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter mehrere Modernisierungsmieterhöhungen bezüglich jeweils abgeschlossener Maßnahmen erklären; dies auch dann, wenn die Maßnahmen in einem einheitlichen Schreiben angekündigt worden sind.Mehr zum Thema 'Modernisierung'...Mehr zum Thema 'Mieterhöhung'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...