Samstag, 13. Mär 2021

Haufe: Recht
13. März, 05:15 Uhr

Nach der Bundesbeihilfeverordnung sind Aufwendungen für Fahrten anlässlich einer ambulanten Operation nur dann beihilfefähig, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die bescheinigt, dass die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das gilt auch dann, wenn für die Fahrten ein privates Fahrzeug benutzt wird.Mehr zum Thema 'Beihilfe'...Mehr zum Thema 'Operation'...