Sonntag, 14. Mär 2021

Haufe: Personal
14. März, 23:15 Uhr

Ein Arbeitgeber muss die Betriebsratstätigkeit eines freigestellten Arbeitnehmers dulden. Eine einvernehmliche Freistellung im Aufhebungsvertrag führt nicht zum Erlöschen der Betriebsratstätigkeit, entschied das LAG Hessen.Mehr zum Thema 'Aufhebungsvertrag'...Mehr zum Thema 'Freistellung'...Mehr zum Thema 'Betriebsrat'...Mehr zum Thema 'Urteil'...

Haufe: Recht
14. März, 05:15 Uhr

Streiche à la Feuerzangenbowle oder gar  gröber sind gegenüber Arbeitskollegen oder gegenüber dem Arbeitgeber unangebracht, denn sie können die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben. Das gilt  besonders dann, wenn sie den Arbeitsfrieden nachhaltig stören.Mehr zum Thema 'Außerordentliche Kündigung'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Justiz'...Mehr zum Thema...