Samstag, 06. Jun 2020

HRweb
06. Juni, 05:40 Uhr

Nach dem Lock Down kommt der Unlock! Aber wie funktioniert das Reopening im großen Stil? Wir haben keine Vergleichswerte und können auf keine Erfahrungen zurückgreifen. Wir haben nichts Ähnliches bisher erlebt und stehen neuerlich vor großen Herausforderungen. Wir müssen daher kreuz und quer denken, kombinieren, Annahmen treffen und Einschätzungen vornehmen! Was wir wissen...

Haufe: Recht
06. Juni, 04:15 Uhr

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassungsansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Störungen des Sondereigentums auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist.Mehr zum Thema 'Wohnungseigentumsrecht'...Mehr zum Thema 'Immobilienverwaltung'...Mehr zum Thema 'Unterlassungsanspruch'...