Sonntag, 08. Mär 2020

Haufe: Recht
08. März, 05:15 Uhr

Scheidet ein promovierter Namensgeber einer Steuerberatungsgesellschaft aus der Partnerschaft aus oder verstirbt er, so sind die verbleibenden Partner zur Fortführung des bisherigen Namens unter Verwendung des Doktortitels berechtigt, sofern der Ausgeschiedene bzw. seine Erben zustimmen.Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof (BGH)'...Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...Mehr zum Thema...