Donnerstag, 26. Dez 2019

Personal-Wissen.de
26. Dezember, 11:40 Uhr

Enthält eine Basisvereinbarung zwischen einem Crowdworker und der Betreiberin einer Internetplattform keine Leistungsverpflichtung, ist ein Arbeitsverhältnis zu verneinen. Der Betroffene kann sich nicht auf die Arbeitnehmerschutzvorschriften berufen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München. Der Fall: Basisvereinbarung zwischen Crowdworker und Internetplattform Der...