Samstag, 23. Nov 2019

Personal-Wissen.de
23. November, 03:38 Uhr

Von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die Unterbringungs-, Verpflegungs- und Betreuungskosten von Kindern der Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Das bedeutet für den Arbeitgeber eine Ersparnis bei den Lohnkosten. Für berufstätige Eltern von kleinen Kindern bringen diese...

Haufe: Recht
23. November, 05:15 Uhr

Wenn ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber zu hoch eingruppiert wird, kann die Eingruppierung ohne Änderungskündigung korrigiert werden. So hat das LAG Berlin-Brandenburg die Rückgruppierung eines Personalrats von EG 14 TVöD nach EG 6 TVöD bestätigt.Mehr zum Thema 'Eingruppierung'...Mehr zum Thema 'Personalrat'...Mehr zum Thema 'TVöD'...Mehr zum Thema 'Entgeltordnung'...