Samstag, 12. Okt 2019

Personal-Wissen.de
12. Oktober, 07:36 Uhr

Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist aus Sicht des steuerlichen Reisekostenrechts relevant. Demnach sind Aufwendungen eines Mitarbeiters, die die Wegstrecke zwischen Wohnstätte und erster Tätigkeitsstätte betreffen, als Werbungskosten einzustufen und durch die Entfernungspauschalen abgegolten. Verpflegungsmehraufwendungen kann der Arbeitnehmer nur dann als Werbungskosten geltend machen,...

Haufe: Recht
12. Oktober, 04:15 Uhr

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor der Einstellung von Mitarbeitern unterrichten und seine Zustimmung einholen. Diese Beteiligung kann nicht nachgeholt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mehr zum Thema 'BAG-Urteil'...Mehr zum Thema 'Betriebsrat'...Mehr zum Thema 'Einstellung'...