Samstag, 28. Sep 2019

Haufe: Recht
28. September, 04:15 Uhr

Der bisherige Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sah das Bestellerprinzip für den Immobilienkauf vor: Wer den Makler beauftragt, sollte die Kosten alleine tragen müssen. Laut aktuellem Entwurf soll die Provision geteilt werden können. Auch die Deckelung der Courtage auf zwei Prozent scheint vom Tisch.Mehr zum Thema 'Bestellerprinzip'...Mehr zum Thema 'Immobilienkauf'...Mehr zum Thema...