Samstag, 15. Jun 2019

Haufe: Recht
15. Juni, 04:15 Uhr

Möchte der getrenntlebende, jedoch gemeinsam sorgeberechtigte Elternteil gerichtlich gegen die Veröffentlichung eines Kinderfotos vorgehen, bedarf es einer familiengerichtlichen Übertragung der Befugnis, da es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, entschied das OLG Oldenburg.Mehr zum Thema 'Sorgerecht'...Mehr zum Thema 'Prozesskostenhilfe'...Mehr zum Thema...