Sonntag, 05. Mai 2019

Abenteuer HRM
05. Mai, 04:52 Uhr

Haufe: Recht
05. Mai, 04:15 Uhr

Nach einer Eilentscheidung des BVerfG hat das ZDF die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl mit Recht abgelehnt. Die Begriffe „ausländische Messermänner“ sowie "Migration tötet“ in einem Video zur Ausländerpolitik sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Der Spot erfüllt auch den Tatbestand der Volksverhetzung: Er nicht sendefähig.Mehr zum Thema...

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05. Mai, 04:52 Uhr

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05. Mai, 05:40 Uhr