Samstag, 04. Mai 2019

Haufe: Recht
04. Mai, 04:15 Uhr

Bei übertragbaren Krankheiten wie Windpocken oder Masern ist ein Schulbetretungsverbot für nicht geimpfte Kinder eine notwendige Schutzmaßnahme, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Ein unzulässiger faktischer Impfzwang ergebe sich daraus nicht, entschied dabei das Gericht, da die Impfung nur eine weitere Alternative zur Gefahrenabwehr sei.Mehr zum Thema 'Diskriminierung'...Mehr zum...