Samstag, 27. Apr 2019

Haufe: Recht
27. April, 04:15 Uhr

Für Aushilfen, die im Privathaushalt beschäftigt werden, müssen Beiträge gezahlt und Meldungen abgegeben werden. Dies erfolgt über das Haushaltsscheck-Verfahren. Künftig kann der Haushaltsscheck auch in elektronischer Form an die Minijob-Zentrale abgegeben werden.Mehr zum Thema 'Haushaltsscheck'...Mehr zum Thema 'Minijob-Zentrale'...

Personal-Wissen.de
27. April, 09:53 Uhr

Ein Arbeitgeber lehnte die Zahlung einer Witwenrente an die Witwe seines verstorbenen Mitarbeiters mit der Begründung einer zu kurzen Ehedauer ab. Das BAG verneinte die Wirksamkeit dieser Mindestehedauer bei der Hinterbliebenenversorgung wegen unangemessener Benachteiligung des Versorgungsberechtigten. Der Fall: Arbeitgeber verweigert Zahlung einer Witwenrente wegen zu...