Donnerstag, 27. Dez 2018

Haufe: Personal
27. Dezember, 01:00 Uhr

Die fristlose Kündigung der ehemaligen Intendantin des Tanztheaters Wuppertal Pina Bausch war unwirksam – ebenso wie die Anfechtung ihres Arbeitsvertrags. Der bis Ende Juli 2022 befristete Arbeitsvertrag ist damit nicht beendet, sondern besteht weiter. Das entschied zuletzt das LAG Düsseldorf und bestätigte damit das Urteil des Arbeitsgerichts.Mehr zum Thema 'Fristlose Kündigung'...Mehr zum...

Recruiting to go
27. Dezember, 18:00 Uhr

Heute schauen wir uns einmal an, wie eine Personalvermittlung im Bereich Pflege Fachkräfte gewinnt und was wir daraus lernen können. Denn das ist so einiges! Von der Video-Stellenanzeige über Facebook Jobs bis hin zu Rückmeldungen auf Bewerbungen innerhalb einer Stunde – Human One hat Personalmarketing und Bewerberservice perfektioniert. Das Unternehmen ist in der Arbeitnehmerüberlassung und...

Haufe: Recht
27. Dezember, 15:00 Uhr

Ein alkoholisierter Autofahrer wurde von der Polizei erst auf seinem Privatgrund kontrolliert und getestet (Zielkontrolle). Durften diese Ergebnisse, die in ein Fahrverbot mündeten, vom Gericht verwertet werden oder waren es Ergebnisse einer verdachtsunabhängigen Verhaltenskontrolle nicht beweisverwertbar?Mehr zum Thema 'Fahrverbot'...

HR Examiner
27. Dezember, 12:30 Uhr

HRweb
27. Dezember, 07:00 Uhr

Welche Mitarbeiter sollen wir zu Agile Coaches ausbilden? Die Antwort ist nicht einfach. Denn Agile Coaches brauchen neben dem erforderlichen Methoden-Knowhow, auch einen passenden Mindset und eine agile Haltung, um die gewünschten Veränderungen zu bewirken. Autoren: Katja von Bergen, Lars-O. Böckmann Für die agile Transformation einer Organisation genügt es nicht, agile Methoden einzuführen...

Haufe: Recht
27. Dezember, 10:18 Uhr

Im Gesetz ist keine Pflicht verankert, die OP-Instrumente zu zählen, bevor die Wunde wieder vernäht wird. Dennoch sah das OLG Stuttgart eindeutig einen Behandlungsfehler, nachdem das OP-Team eines Bundeskrankenhauses versehentlich eine Nadel in der Patientin hinterließ.Mehr zum Thema 'Arzthaftung'...Mehr zum Thema 'Schmerzensgeld'...

Haufe: Recht
27. Dezember, 05:15 Uhr

Die Beseitigung von Herbstlaub, die eine Mitarbeiterin vornimmt, ohne arbeitsvertraglich objektiv hierzu verpflichtet zu sein, weist auch bei einer Einstufung als gemischte Tätigkeit keinen betrieblichen Bezug auf. Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nicht, wie das Sozialgericht Gießen urteilte.Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'...Mehr zum Thema...