Samstag, 24. Nov 2018

Haufe: Recht
24. November, 05:15 Uhr

Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit sind grundsätzlich als Wegeunfall gesetzlich unfallversichert. Liegt die Unfallursache jedoch in der Handynutzung besteht kein Unfallversicherungsschutz. Das hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Berufsgenossenschaft'...Mehr zum Thema 'Sozialgericht'...Mehr zum Thema...