Sonntag, 23. Sep 2018

Abenteuer HRM
23. September, 05:22 Uhr

Haufe: Recht
23. September, 06:00 Uhr

Der Käufer eines Boxspringdoppelbettes kann nicht erwarten, das Bett problemlos auf Dauer als Einzelschläfer nutzen zu können. Dies gilt auch dann, wenn in der Werbebroschüre eine diagonal auf dem Bett befindliche Einzelperson abgelichtet war.Mehr zum Thema 'Gewährleistungsrecht'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Justiz'...Mehr zum Thema 'Juristen'...Mehr zum Thema 'Richter'...