Sonntag, 28. Jan 2018

Haufe: Recht
28. Januar, 05:15 Uhr

Zu vulgär nicht nur für deutsche, sondern auch für europäische Ohren. Zeugt das Verdikt des Europäischen Gerichts nun von einer besonderen Humorlosigkeit der europäischen Richter oder beweist es ein tiefes Empfinden des EuG für Ästhetik?Mehr zum Thema 'Markenschutz'...Mehr zum Thema 'Merchandising'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Anklage'...Mehr zum Thema 'Justiz'...Mehr zum...

Personal-Wissen.de
28. Januar, 07:24 Uhr

Wer heimlich ein Personalgespräch aufnimmt, kann von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Das Hessische Landesarbeitsgericht wertet die geheime Gesprächsaufnahme als Verletzung des Persönlichkeitsrechts und hält die außerordentliche Kündigung für zulässig. Der Fall: Fristlose Kündigung wegen heimlichem Gesprächsmitschnitt Der Kläger nannte in einer E-Mail einige seiner Arbeitskollegen...