Sonntag, 20. Jun 2021

Haufe: Personal
20. Juni, 22:15 Uhr

Wenn Mitarbeitende während einer bewilligten tariflichen Freistellung arbeitsunfähig erkranken, tragen sie das Risiko dafür. Der Arbeitgeber muss ihnen diese Tage nicht erneut gewähren, entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Mit Urlaub sei eine Freistellung nicht vergleichbar.Mehr zum Thema 'Arbeitsunfähigkeit'...Mehr zum Thema 'Urlaub'...Mehr zum Thema 'Freistellung'...Mehr zum Thema...