Sonntag, 30. Mai 2021

Haufe: Recht
30. Mai, 10:05 Uhr

Freie Sicht für und auf freie Bürger: Autofahrer dürfen aus Gründen der Erkennbarkeit und der Verkehrssicherheit ihr Gesicht nicht verhüllen, weder mit einer Corona-Maske noch mit einem Niqab. Dies sehen die Gerichte deutschlandweit - anders als einige Landesverordnungen - ähnlich. Weder Religionsfreiheit noch Corona-Schutz überwiegen die Verkehrssicherheit.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr...