Samstag, 10. Apr 2021

Haufe: Recht
10. April, 04:15 Uhr

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne ärztliche Indikation oder Verdachtsmomente für einen Rückfall nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen muss.Mehr zum Thema 'Gesetzliche Krankenversicherung'...