Samstag, 07. Nov 2020

Haufe: Recht
07. November, 05:15 Uhr

Ein Arbeitgeber durfte Stammarbeitnehmern nicht betriebsbedingt kündigen, da er sie alternativ auf Arbeitsplätzen von Leiharbeitnehmern hätte weiter beschäftigen können. Dies entschied das LAG Köln im Fall eines Automobilzulieferers, der fortlaufend Leiharbeitnehmer beschäftigte.Mehr zum Thema 'Betriebsbedingte Kündigung'...Mehr zum Thema 'Leiharbeit'...Mehr zum Thema 'Urteil'...