Sonntag, 18. Okt 2020

Haufe: Personal
18. Oktober, 22:15 Uhr

Die Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden war unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln. Der Arbeitgeber fühlte sich von ihr getäuscht, weil sie als Mitglied des Wahlvorstandes behauptet hatte, dass Frauen im Betrieb mindestens einen Sitz im Betriebsrat haben müssten.Mehr zum Thema 'Betriebsrat'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Urteil'...