Samstag, 09. Mai 2020

Haufe: Recht
09. Mai, 04:15 Uhr

Vermögen, das aus Zahlungen einer Grundrente an ein Opfer einer Gewalttat angespart worden ist, muss nicht aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Es kann vielmehr unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Härte mit dem höheren Vermögensschonbetrag nach dem BVG geschützt sein. Das hatte das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30.4.2020 (Az: B 8 SO 12/18 R)...