Dienstag, 24. Dez 2019

Haufe: Personal
24. Dezember, 00:30 Uhr

Werden Überstunden auf Arbeitszeitkonten angespart, erfolgt die Verbeitragung bei der Inanspruchnahme des Zeitguthabens. Erfolgt eine Auszahlung aus anderem Grund, beispielsweise bei Beendigung der Beschäftigung, gelten für den Auszahlungsbetrag die Regelungen zur Verbeitragung einmalig gezahlten Arbeitsentgelts.Mehr zum Thema 'Arbeitszeitkonto'...Mehr zum Thema 'Entgeltabrechnung'...

Haufe: Personal
24. Dezember, 08:27 Uhr

Eine Schule darf nicht ausschließlich nach weiblichen Lehrerinnen für den Sportunterricht mit Mädchen suchen. Wenn sie einen männlichen Bewerber ablehnt, ist sie zur Entschädigung nach dem AGG verpflichtet. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.Mehr zum Thema 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)'...Mehr zum Thema 'Lehrer'...Mehr zum Thema 'Einstellung'...

datenschutz notizen
24. Dezember, 08:00 Uhr