Samstag, 31. Aug 2019

Haufe: Recht
31. August, 04:15 Uhr

Aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter kann ein Hausverbot nach sich ziehen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden und damit die Grenze zwischen schwierigen Besuchern und Störern präzisiert.Mehr zum Thema 'Jobcenter'...Mehr zum Thema 'Hartz IV'...Mehr zum Thema 'Arbeitslosengeld II'...