Sonntag, 28. Jul 2019

Haufe: Personal
28. Juli, 22:30 Uhr

Wer ungeprüft Gerüchte per Whatsapp an Kollegen schickt, riskiert die Kündigung. Das LAG Baden-Württemberg hielt im Fall einer kaufmännischen Angestellten den Straftatbestand der üblen Nachrede für verwirklicht. Die fristlose Kündigung sei damit rechtmäßig erfolgt.Mehr zum Thema 'Social Media'...Mehr zum Thema 'Fristlose Kündigung'...Mehr zum Thema 'Strafrecht'...

Haufe: Recht
28. Juli, 04:15 Uhr

Eine Prozesspartei fühlte sich durch die Verhandlungsführung einer Richterin an nationalsozialistische Sondergerichte und an mittelalterliche Hexenprozesse erinnert. Nach der Wertung des Bundesverfassungsgerichts ist dieser massive Vorwurf von der Meinungsfreiheit geschützt,  die angstfreie Kritik an öffentlicher Gewalt ermöglichen soll.Mehr zum Thema 'Richter'...Mehr zum Thema...

Abenteuer HRM
28. Juli, 04:26 Uhr

HRM-Podcast
28. Juli, 04:26 Uhr