Sonntag, 03. Mär 2019

Haufe: Recht
03. März, 05:15 Uhr

Stellt ein Arbeitnehmer ein Emoji oder Emoticon im Sinne von fettes Schwein, Bären- oder Affenkopf mit Bezug zu einem leitenden Mitarbeiter seines Betriebs auf Facebook, so ist dies eine ernste rechtswidrige Beleidigung, rechtfertigt aber nicht immer eine fristlose Kündigung.Mehr zum Thema 'Strafrecht'...Mehr zum Thema 'Fristlose Kündigung'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema...