Samstag, 12. Jan 2019

Personal-Wissen.de
12. Januar, 14:13 Uhr

Hat ein Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt, verliert er nicht automatisch die Ansprüche auf Urlaub und Urlaubsabgeltung. Dies ergibt sich aus einer Vorabentscheidung des EuGH. Der Fall: Rechtsreferendar begehrt Abgeltung für nicht genutzte Urlaubstage Der Kläger, ein Rechtsreferendar, beantragte nach dem Ende seines Referendariats beim Land Berlin eine finanzielle Abgeltung für seinen...