Samstag, 06. Okt 2018

Haufe: Recht
06. Oktober, 04:15 Uhr

Immer wieder kann es passieren, dass ein Mitarbeiter betrunken zur Arbeit kommt oder während der Arbeit Alkohol trinkt. Dass Alkoholkonsum die Arbeitsleistung beeinflusst weiß jeder, doch wie sieht es mit rechtlichen Konsequenzen aus? Bei Volltrunkenheit besteht kein Versicherungsschutz!Mehr zum Thema 'Suchtprävention'...