Sonntag, 19. Aug 2018

Haufe: Recht
19. August, 04:15 Uhr

Häufiger lautstarker Sex eines Polizeischülers auf seinem Balkon kann den Dienstherrn zur Kündigung wegen fehlender charakterlicher Eignung berechtigen. Dies bestätigte das OVG Bremen und verwies auf die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des Beamten.Mehr zum Thema 'Polizei'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Justiz'...Mehr zum Thema...

HRM-Podcast
19. August, 03:40 Uhr