Sonntag, 08. Jul 2018

Haufe: Recht
08. Juli, 04:15 Uhr

Dumm gelaufen: Das OLG Stuttgart spricht Kamelen in Deutschland die Anerkennung des Haus- bzw. Nutztierstatus ab. Damit ist dem Kamelhalter die Berufung auf das sogenannte Haustierprivileg verwehrt, d. h. im Falle einer Schadensverursachung durch ein Kamel haftet der Kamelhalter praktisch immer.Mehr zum Thema 'Unfall'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...Mehr zum Thema 'Tierhaltung'...Mehr zum...