Samstag, 17. Mär 2018

Haufe: Recht
17. März, 05:15 Uhr

Die Kündigung eines VW-Mitarbeiters aufgrund seiner mutmaßlichen Zugehörigkeit zur radikal-militanten "Jihad-Bewegung" war nicht rechtmäßig. Das LAG Niedersachsen stellte in seinem Urteil fest, dass rein außerdienstliche Umstände als Kündigungsgrund nicht ausreichten.Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Urteil'...