Sonntag, 18. Feb 2018

Haufe: Recht
18. Februar, 05:15 Uhr

Ein Hochstapler, der sich die ärztliche Approbation durch gefälschte Zeugnisse und Studienbescheinigungen erschlichen hatte, hat an einem Klinikum in Düren jahrelang Operationen an Patienten durchgeführt. Die Krankenkassen haben dennoch keinen Anspruch auf Rückerstattung der hierfür gezahlten Vergütungen, denn der falsche Arzt hat tadellos gearbeitet.Mehr zum Thema 'Körperverletzung'...Mehr zum...