Samstag, 30. Dez 2017

Haufe: Recht
30. Dezember, 05:15 Uhr

Ein Arbeitgeber muss sich einen eventuellen Impfschaden eines Arbeitnehmers nicht zurechnen lassen, wenn die Impfung durch eine Betriebsärztin vorgenommen wurde. Die Aufklärungspflicht trifft die Ärztin, so das Bundesarbeitsgericht.Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'BAG-Urteil'...Mehr zum Thema 'Impfschaden'...Mehr zum Thema 'Haftung'...Mehr zum Thema 'Arbeitgeber'...

Personal-Wissen.de
30. Dezember, 20:53 Uhr

Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist mit Reisekosten verbunden. Es drängt sich daher die Frage auf, ob der Bewerber diese Aufwendungen vom Arbeitgeber einfordern kann. Die Unternehmen suchen ihrerseits nach einem Weg, um die Kostenerstattung zu umgehen oder einzuschränken. Welche Kosten kann sich der Bewerber vom Arbeitgeber erstatten lassen? Wer als potentieller Arbeitgeber...