Sonntag, 02. Jul 2017

Haufe: Recht
02. Juli, 04:30 Uhr

Weidemilch muss nicht von der Weide kommen. Dies hat überraschend das OLG Nürnberg entschieden. Danach verstößt die Bezeichnung „Weide-Milch“ nicht gegen das Verbot der Irreführung des Verbrauchers, auch wenn die Milch tatsächlich nicht von der Weide stammt.Mehr zum Thema 'Verbraucherschutz'...Mehr zum Thema 'Unerlaubte Werbung'...Mehr zum Thema 'Jurisprudenz'...Mehr zum Thema 'Justiz'...Mehr...