Samstag, 31. Jul 2021

Haufe: Recht
31. Juli, 04:15 Uhr

Der BGH sieht im sogenannten Sammelklage-Inkasso keine unzulässige Rechtsdienstleistung. Das Geschäftsmodell des Inkassounternehmers darf auch von vornherein auf die gerichtliche Einziehung von Forderungen abzielen.Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof (BGH)'...Mehr zum Thema 'Inkasso'...Mehr zum Thema 'Rechtsdienstleistung'...Mehr zum Thema 'Legal Tech'...