Samstag, 27. Mär 2021

Haufe: Recht
27. März, 05:15 Uhr

Ärzte und Ärztinnen an Universitätskliniken haben keinen Anspruch auf bessere Vergütung ihres Arbeitgebers, auch wenn es in sogenannten Hintergrunddiensten zu vermehrten Arbeitseinsätzen kommt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).Mehr zum Thema 'BAG-Urteil'...Mehr zum Thema 'Öffentlicher Dienst'...Mehr zum Thema 'Arzt'...Mehr zum Thema 'Vergütung'...