Samstag, 16. Jan 2021

Haufe: Recht
16. Januar, 06:15 Uhr

Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen der gewöhnlichen Haushaltsführung zuzurechnen sein. Dazu zählen Aufgaben, die normalerweise von Mitgliedern eines Haushalts regelmäßig erledigt werden. Die Straßenreinigung und Handwerkerarbeiten in dessen Werkstatt gehören daher nicht dazu.Mehr zum Thema 'Steuererklärung'...Mehr zum Thema 'Haushaltsnahe Dienstleistungen'...