Samstag, 08. Aug 2020

Haufe: Recht
08. August, 04:15 Uhr

Zu ähnliche Listennamen können zur Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl führen. Das LAG Düsseldorf kassierte eine Betriebsratswahl, da die Verwechslungsgefahr zwischen der Gewerkschaftsliste "ver.di" und einer Liste, die als "Fair.die" antrat, zu einer Verfälschung des Wahlergebnisses geführt haben könnte.Mehr zum Thema 'Betriebsrat'...Mehr zum Thema 'Anfechtung'...