Samstag, 26. Okt 2019

SZ Karriere
26. Oktober, 08:21 Uhr

Haufe: Recht
26. Oktober, 04:15 Uhr

Ein unbelegtes Brötchen und ein Heißgetränk, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bereitstellt, sind kein Frühstück und als sogenannte Annehmlichkeit lohnsteuerfrei. Das hat der BFH klargestellt.Mehr zum Thema 'Sachbezug'...